Benin2024-02-01T10:20:52+01:00

Benin

Reisetipps für Benin

Top 5 Erlebnisse

Das kleine Land in Westafrika, immerhin so groß wie Österreich und die Schweiz zusammen, besticht durch abwechslungsreiche Landschaften, Voodoo, Weltkulturerbe-Stätten und eine artenreiche Tierwelt:

© Afrikit - Pixabay

Voodoo

In keinem Land wird Voodoo so sehr gefeiert wie im westafrikanischen Benin. Dort hat der alte, offiziell als Religion anerkannte, Glaube sogar einen eigenen Feiertag. Am Strand von Ouidah an der Küste findet am 10. Januar, dem offiziellen Voodoo-Tag, die größte Voodoo-Feier im Land statt. Bei einer der alltäglichen Voodoo-Zeremonien erhält man bei Masken- und Schautänzen einen Einblick in die Mystik Westafrikas voller Energie und Magie.

©Agbeko Masseme - Pixabay

Geschichte

Noch heute erinnern die Ruinen königlicher Paläste, welche zum UNESCO-Weltkulturerbe zählen, sowie viele Museen an das ehemalige, mächtige Königreich Dahomey. Die damaligen Könige profitierten vom Sklavenhandel an den Küsten. Die ersten Siedler flüchteten vor der Sklaverei auf den Nokoué-See und erbauten mit Stelzenhäusern das Wasserdorf Ganvié. Dort leben auch heute noch etwa 200.000 Menschen.

©Jean Wimmerlin - unsplash

Safari

Im Norden des Landes findet sich eine erstaunliche Tierwelt. Die Nationalparks Pendjari und W, durch den sich der Fluss Niger wie ein „W“ zieht, zählen zu den letzten Zufluchtsstätten für die größte Elefantenpopulation der Region und den vom Aussterben bedrohten Westafrikanischen Löwen. Auch Geparde, Antilopen, Büffel sowie 568 verschiedene Vogelarten können hier auf einer Safari beobachtet werden.

© Claire05 - Pixabay

Landschaft

Ein Großteil der Fläche Benins besteht aus weiten Savannen, die sich mit dichten Wäldern mischen, während sich das grüne und majestätische Atacora-Mittelgebirge aus verschiedenen Gesteinsarten zusammensetzt. Der höchste Berg Mont Sokbaro befindet sich in 658m Höhe und bietet einen beeindruckenden Ausblick über die weiten Täler von Benin.

© Fanick Atchia - unsplash

Wasserwelt

Benin grenzt an den Atlantik, der hier Golf von Guinea heißt. Die Bucht besticht mit einsamen Sandstränden und palmenumsäumten Lagunen, das Landesinnere mit Seen, Flusstälern und Sümpfen. Durch die größten Flüsse Niger und Ouémé, aus denen viele Nebenflüsse fließen, ist die Gegend um die Hauptstadt Porto Novo sehr wasserreich und lädt zu Bootsausflügen ein.

Touristische Infrastruktur

Der internationale Flughafen Cadjehoun (Cotonou) ist der Ausgangs- und Endpunkt aller internationaler Flugverbindungen, wobei Benin von Europa aus nur mit einem Zwischenstopp erreicht werden kann. Die touristische Infrastruktur befindet sich noch im Ausbau. Die Straßenverhältnisse können je nach Region variieren, sind aber generell in verhältnismäßig gutem Zustand, wobei unebene Pisten zum Standard gehören. In der Regenzeit sind einige Straßen oft nicht befahrbar. Innerhalb des Landes existieren Busverbindungen und Sammeltaxis.

In den touristisch besser ausgebauten Regionen findet man Unterkünfte in unterschiedlichen Kategorien. Im Landesinneren und außerhalb der größeren Städte gibt es nur eine sehr limitierte Anzahl an Unterkünften, welche meist eher einfach sind.

Klima und Reisezeit

Abhängig von den Klimazonen im Land variiert die beste Reisezeit. Prinzipiell empfiehlt es sich während der Trockenzeiten zu reisen, da in den Regenzeiten viele der unbefestigten Straßen unpassierbar werden. Für die Regionen im Süden bilden die Monate Dezember bis März sowie Juli und August die optimale Reisezeit. Hier ist es tropisch-feucht und die Temperaturen erreichen in dieser Zeit angenehme 27 – 32 °C. Im Norden herrscht trockenes Süd-Sahel-Klima, die beste Reisezeit bilden die Monate November bis Februar. In dieser Zeit liegen am Tag die Durchschnittstemperaturen permanent über 30 °C und es fällt kein Regen. Zwar sind auch März und April relativ trocken, aber auch sehr heiß.

Visum und Einreise

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen. Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen zur Einreise ein Visum, dieses muss vor Einreise entweder bei der zuständigen Botschaft von Benin oder als e-Visa beantragt werden. Das e-Visa ist in der Regel nach 24 Stunden zum Selbstausdrucken bereit. Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. Je nach Aufenthaltsdauer variieren die Preise für das Visum zwischen 15 und 30€. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l’Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von XOF 25.000,- fällig.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Benin

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Visa, Einreise und Updates

Auswärtiges Amt ➝

Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Ein- und Durchreise auf dem Luftweg ist für Deutsche, Österreicher und Schweizer wieder möglich. Alle Reisenden werden auf eigene Kosten bei der Ein- und Ausreise getestet. Es erfolgt ein Antigen Schnelltest sowie ein PCR-Test. Bei negativem Schnelltest kann man ohne Einschränkungen einreisen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. In diesem Fall ist eine Ausreise erst gestattet, nachdem zwei negative Testergebnisse vorgelegt werden können. Je nach Länge des Aufenthalts müssen bis zu 3 PCR-Tests erfolgen: Direkt nach der Ankunft, nach 15 Tagen und 24 bis 72 Stunden vor Ausreise. Die Kosten betragen CFA 50.000,- (ca. 77 EURO) pro Test. Reisende müssen vor der Abreise ein Online-Gesundheitsformular ausfüllen. Die Registrierung und Zahlung für die obligatorischen COVID-19-Tests kann nach dem Ausfüllen des Online-Gesundheitsformulars abgeschlossen werden.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt. Des Weiteren müssen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes an öffentlichen Orten.

  • Hygiene im Land:

    Es liegen derzeit keine Informationen über einen einheitlich geltenden Maßnahmenkatalog vor.

Stand: 01.10.2021

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