Elfenbeinküste2024-02-01T10:42:54+01:00

Elfenbeinküste

Reisetipps für die Elfenbeinküste

Top 5 Erlebnisse

Mit Badeorten, Regenwäldern, Bergketten und verschiedenen Kulturen zählt das westafrikanische Land zu den vielseitigen tropischen Reisezielen in Afrika. Zu den Höhepunkten der Elfenbeinküste gehören:

(c) Photo by Yoel Winkler on Unsplash

Landschaft

Die Atlantikküste, die von einem Lagunengürtel umgeben ist, umfasst 550 km. Hier wechseln sich traumhafte Strände und Mangrovenwälder ab. Im Süden des Landes wird die Vegetation von tropischen Feucht- und Regenwäldern sowie Plantagen bestimmt. Im Nordwesten erstreckt sich eine beeindruckende Bergkette. Je weiter man nach Norden kommt, verändert sich die Landschaft, hier bestimmen Feucht- und Trockensavannen das Bild.

(c) venter tours

Safari

Elefanten haben einst dem Land seinen Namen verliehen, durch Wilderei sind sie aber heute leider selten geworden und stehen deshalb unter Artenschutz. Insgesamt gibt es acht Nationalparks im Land. Das Wildtierreservat Comoé ist der größte Nationalpark Westafrikas und ist seit 1983 UNESCO-Welterbe. Hier lassen sich Elefanten, Leoparden, Büffel und andere Wildtiere beobachten. In der Baum-Busch Savanne sind zudem viele Affenarten heimisch.

(c) Let's go Tours

Taï National Park

Der Taï National Park im Südwesten ist mit 5.500 Quadratkilometern das letzte verbliebene großflächige Regenwaldareal und eines der letzten Urwald-Reservate Westafrikas. Daher wurde er 1982 zum UNESCO-Weltnaturerbe erklärt. In dem Park gibt es bis zu 50 m hohe Bäume sowie viele seltene Pflanzen und Tiere, wie Waldelefanten, Zwergflusspferde und Schimpansen. Diese werden im Zuge von ökologischen Projekten beobachtet und geschützt.

(c) Djebi Abraham Philippe - unsplash

Kultur

Die Elfenbeinküste spiegelt wie kaum ein anderes Land die kulturelle und religiöse Vielfalt Afrikas wieder. Mehr als 60 Stämme mit eigenen Sprachen leben in dem westafrikanischen Land. Sie sind für ihre traditionellen Masken- und Stelzentänze sowie die Handwerkskunst berühmt. So findet jährlich im Februar in Man das Fest der Masken statt und im März wird in der Stadt Bouaké ein Karneval mit bunten Kostümen, Tanz, Musik und traditionellem Essen gefeiert.

(c) Abubakar Balogun - unsplash

Städte

Die Städte sind Zeugen der Geschichte des Landes. In der Hauptstadt Yamoussoukro kann man den Präsidentenpalast mit dem See der heiligen Krokodile oder die gigantische Basilika, die dem Petersdom in Rom nachempfunden wurde, besichtigen. Die Altstadt von Grand Bassam zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe. Abidjan wird „Perle der Lagune“ genannt und gilt als die modernste westafrikanische Stadt während Bondoukouo einer der ältesten Orte ist.

Touristische Infrastruktur

Die Elfenbeinküste verfügt zwar über ein gut ausgebautes Straßennetz, jedoch befindet sich dieses, vor allem im Norden und Westen, in einem sehr schlechten Zustand. Daher wird davon abgeraten in der Hauptregenzeit zu reisen, da die vielen Schotterstraßen schwer passierbar sind. Der öffentliche Verkehr besteht aus Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Sammeltaxis.

Qualitativ hochwertige Unterkünfte gibt es in allen Städten. Außerhalb der Städte sind der Standard und Komfort geringer.

Klima und Reisezeit

Durch die Nähe zum Äquator herrscht in der Elfenbeinküste ein tropisches Klima. Dies führt zu ganzjährig warmen Temperaturen um die 30°C. Die beste Reisezeit ist zwischen November und April, da sich das ganze Land in der Trockenzeit befindet. Im Süden ist die Trockenzeit auf August und September sowie Dezember bis Mai aufgeteilt während es im Norden nur eine Trockenzeit von November bis Mai gibt. Hier können die Temperaturen in der heißesten Periode im Januar und Februar über 35°C erreichen.

Visum und Einreise

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für eine Einreise in die Elfenbeinküste einen Reisepass und ein Visum. Das Visum kann entweder vor der Reise persönlich bei der zuständigen Botschaft im jeweiligen Land oder nach vorheriger Online-Registrierung bei Einreise beantragt werden. Das Online-Visum bei Einreise muss mindestens drei Tage vor geplanter Abreise bei der jeweiligen Botschaft registriert und bezahlt werden, damit das Visum bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan erteilt werden kann. Der Zahlungsnachweis muss ausgedruckt und bei der Flugreise mitgeführt werden. Nach Ankunft in Abidjan ist vor der offiziellen Passkontrolle der E-Visa-Schalter aufzusuchen. Je nach Länge des Aufenthalts kostet das Visum zwischen 50 und 110€. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Achtung: Es gibt betrügerische Webseiten, die die Visabeantragung für Côte d’Ivoire imitieren und zur Zahlung auffordern, im Anschluss jedoch kein Visum ausstellen. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den Dienstleister „Snedai“, dessen Link auf der Webseite der Botschaft von Côte d’Ivoire zur Verfügung gestellt wird

 

Eindrücke aus der Elfenbeinküste

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Visum, Einreise und Updates

Auswärtiges Amt ➝

Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise in die Elfenbeinküste ist für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über den Luftweg möglich, die Landes- und Seegrenzen bleiben weiterhin geschlossen. Die Reise muss vorab hier unter Angabe einer Mobilfunknummer online registriert werden. Die Online-Registrierung kostet ca. 3€. Voraussetzung für die Einreise sind ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis sowie das heruntergeladene oder ausgedruckte elektronische Registrierungsformular.

    Bei der Einreise wird die Köpertemperatur kontrolliert und die Gesundheitsbehörden behalten sich vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft per Geolokalisation zu überwachen und gegebenenfalls zu kontaktieren. Bei einer Körpertemperatur unter 38° C darf man einreisen und sich frei bewegen. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, werden Reisende auf Covid-19 getestet und müssen sich bis das Testergebnis vorliegt in eine staatliche Quarantäneeinrichtung begeben. Bei negativem Testergebnis trotz erhöhter Temperatur muss man sich für 14 weitere Tage in Quarantäne begeben. Fällt der Test positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan. Die Kosten für den Test und die Quarantäne müssen die Reisenden selbst zahlen.

    Auch die Ausreise muss hier online registriert werden und ein weiterer negativer PCR-Test ist erforderlich. Die Online-Registrierung und der zusätzliche PCR-Test kosten ca. 37€. Die zeitliche Gültigkeit des PCR-Tests muss den Bestimmungen des Ziellandes entsprechen.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Aktuell befindet sich das Land noch im Gesundheitsnotstand, Ausgangssperren bestehen aber keine mehr. Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Im ganzen Land ist das Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes Pflicht. Zu häufigem Händewaschen und desinfizieren wird geraten.

  • Hygiene im Land:

    Es liegen derzeit keine Informationen über einen einheitlich geltenden Maßnahmenkatalog vor.

Stand: 05.11.2021

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