Ghana2024-02-20T13:16:24+01:00

Ghana

Reisetipps für Ghana

Top 5 Erlebnisse

Das einstige „Land der Könige“ überrascht seine Besucher mit einem kulturellen und natürlichem Reichtum. Zu den Höhepunkten des Landes gehören:

Ashanti

Die Stadt Kumasi gilt als das Zentrum des Ashantireichs, sowohl historisch wie auch spirituell. Noch heute sitzt hier der König der Ashanti. Bedeutende Goldvorkommen prägen noch heute das Ashantiland. Dieses Gold, ihre Staatskunst sowie Kriegskunst machten sie bekannt.

Mole Nationalpark

Der größte Nationalpark des Landes ist umgeben von Grasland-Savanne. Zu den über 90 hier beheimateten Tierarten gehören Elefanten, Büffel, Löwen, Leoparde, Antilopen, Affen sowie Reptilien und Amphibien. Auch 300 Vogelarten nennen den Park ihr Zuhause.

Kakum Nationalpark

Im tropischen Regenwald des Nationalparks findet sich eine beeindruckende Pflanzenwelt. Auch seltene Tiere wie Waldelefanten, Lowe-Meerkatzen oder Waldbüffel leben hier. Ein Höhepunkt ist der einzigartige Baumkronenpfad mit einer der höchsten freischwebenden Hängebrücken weltweit.

Historisches Erbe

Als ehemalige Kolonie und Ort des Sklavenhandels findet man hier einige historische Überreste wie das Forts von Elmina und Cape Coast oder den Sklavenmarkt von Salaga. Einen anderen geschichtlichen Einblick bekommt man an der Moschee von Larabanga, eine der ältesten ihrer Art in Afrika.

Strände

Die Küste Ghanas lädt mit traumhaften Stränden zum Entspannen ein. An der über 500km langen Küste trifft man oft auf menschenleere Strände, bspw. in Elmina, Ezile Bay oder Beyin.

Touristische Infrastruktur

Die Hauptstadt Accra ist der Ausgangs- und Endpunkt aller internationaler Flugverbindungen, innerhalb des Landes bewegt man sich über den Landweg. Das Verkehrsnetz in Ghana ist für Westafrika vergleichsweise gut ausgebaut. Die Straßenverhältnisse können je nach Region variieren. Die Hauptrouten, insbesondere entlang der Küste, sind asphaltiert. Je weiter man ins Landesinnere vordringt, desto unebener werden die Pisten.

Die Anzahl an Unterkünften steigt stetig an, insbesondere im Küstenbereich existiert bereits ein gut ausgebautes Portfolio an kleineren und mittelgroßen Hotels und Resorts. Die Unterkünfte im Landesinneren sind außerhalb der größeren Städte meist eher einfach.

Klima und Reisezeit

Das Klima lässt sich grob in zwei klimatische Zonen unterteilen: den feuchten Süden mit grünem Regenwald und der trockene Norden mit Baum-, Strauch- und Grassavanne. Da es in Ghana keine klassischen Jahreszeiten gibt, ist die Temperatur ganzjährig relativ konstant um die 30°C, in den kühleren Monaten sinkt sie um bis zu 5°C. Lediglich im Norden wird es wärmer und die Temperaturen steigen zu Beginn des Jahres auf 40°C.

Im Süden liegt die Hauptregenzeit zwischen April und Juni, von September bis Oktober folgt die kleine Regenzeit. Der Norden hingegen hat eine Regenzeit von April bis Oktober, wobei diese in den beiden letzten Monaten am ausgeprägtesten ist.

Als beste Reisezeit gelten die Monate der Trockenzeit. Für den Süden somit Juli und August sowie November bis April, für den Norden November bis April.

Visum und Einreise

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für eine Einreise nach Ghana ein Visum, welches rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft im jeweiligen Land beantragt werden muss. Alle Reisedokumente müssen über die Reise hinaus noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Ghana

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Visum, Einreise und Updates

Auswärtiges Amt ➝

Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise nach Ghana ist für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über den internationalen Flughafen Kotoka International Airport in Accra möglich. Am Abflughafen müssen Reisende bereits beim Einchecken einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test vorlegen. Die Kosten von 150 USD müssen vor Antritt der Reise online bei Ghana Airports bezahlt werden. Zudem müssen alle Passagiere vor der Reise online das „Health Declaration Form“ ausfüllen. Darüber hinaus sind alle Reisenden dazu verpflichtet, ein negatives PCR-Testergebnis mit sich zu führen, das nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Das PCR-Testzertifikat muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden. Mehr Informationen gibt es hier. Bei Ankunft in Accra wird der vorab bezahlte Antigen-Test durchgeführt, das Ergebnis sollte innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Bei einem negativen Testergebnis besteht keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt, dessen Kosten von den Reisenden selbst übernommen werden müssen. Nach drei Tagen wird ein weiterer Test durchgeführt, mit dem bei einem negativen Ergebnis die Quarantäne beendet werden kann. Transitpassagiere und Kinder unter 5 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Landesgrenzen zu den Nachbarländern Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo sind gesperrt. Auch für die Auseise wird ein negatives, zertifiziertes PCR-Testergebnis, benötigt. Im Panabios Portal ist eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore zu finden. Das Ergebnis wird nach dem Test auf dem Panabios Portal elektronisch zur Verfügung gestellt.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Landesweit gilt die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    In Ghana ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in öffentlichen Einrichtungen, wie Geschäften, Supermärkten, Restaurants, Moscheen und Kirchen, verpflichtend. Häufiges Händewaschen und –desinfizieren wird empfohlen.

  • Hygiene im Land:

    Die Regierung von Ghana hat einen Maßnahmenkatalog für das Gastgewerbe veröffentlicht, welcher für alle im Tourismus agierenden Unternehmen verpflichtend ist. Dieser entspricht den aktuellen Hygienestandards.

Stand: 05.10.2021

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