Kamerun2024-04-25T17:02:56+02:00

Kamerun

Reisetipps für Kamerun

Top 5 Erlebnisse

Das kleine Land Kamerun versammelt alles, was Afrika zu bieten hat: dichte Regenwälder, vulkanische Bergmassive mit funkelnden Kraterseen, weite Savannen in denen die afrikanischen Wildtiere leben und paradiesische Strände. Daher hat es den Spitznamen „Afrika in Miniatur“.

(c) edouard tamba - unsplash

Landschaft

Der Mont Cameroun ist mit 4.070 m nicht nur der höchste Berg West- und Zentralafrikas sondern auch ein aktiver Vulkan. Die umliegenden Kraterseen und Gebirgsregionen, die zu den artenreichsten der Welt gehören, laden zu Trekkingtouren ein. Tropische Regenwälder stehen im starken Kontrast zu den Halbwüsten, Dornbuschsteppen und Savannen, die sich durch das Land ziehen. Die nördliche Spitze des Landes befindet sich in der Sahelzone, den Übergang der Sahara zur Feuchtsavanne.

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Safari

Das Land bietet Lebensraum für unzählige Tierarten. Für Safaris empfehlen sich die Nationalparks Waza und Boubandjida am Fluss Mayo Lidi oder das Wildtierreservat Dja. Besonders viel Abenteuer bietet eine Regenwaldsafari in den Nationalparks Campo Ma’an, in dessen unberührter Landschaft 1.500 Pflanzen wachsen, oder Lobéké, das Herz des Sangha Tri-Nationalparks. Auf den Waldlichtungen sind Begegnungen mit Waldelefanten und Gorillas nicht ausgeschlossen.

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Kultur

Auch die Kultur Kameruns fällt durch besondere Vielfältigkeit auf. Über 200 Stämme mit verschiedenen Sprachen und Religionen leben hier. So empfangen die Kirdi ihre Besucher in festungsähnlichen Rundhütten in den Mandara-Bergen. Die Koma mit ihrer besonderen Ahnen- und Totenkultur leben im versteckten Alantika Bergland. Die Pygmäen-Völker im tropischen Regenwald geben gerne ihr umfangreiches Wissen über die Natur und Tierwelt an Besucher weiter.

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Städte und Dörfer

Beeindruckend ist, dass die Landeshauptstadt Yaoundé – ähnlich wie Rom – auf sieben Hügeln errichtet wurde. So wechseln die Aussichten, wenn man von einem bunten Markt zum nächsten schlendert. In den verschiedenen Regionen zeigen sich noch heute die deutschen, französischen und britischen Einflüsse aus der Vergangenheit. Die Fischerdörfer Kribi und Ebodje bieten sowohl Einblicke in die Vergangenheit als auch in das heutige Leben der Kameruner.

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Küste

Die Bucht von Kamerun liegt am Golf von Guinea und beherbergt neben dichten Mangrovenwäldern paradiesische, weite Sandstrände. Besonders zu empfehlen ist der Badeort Kribi, welcher von den schönsten Sandstränden des Landes umgeben ist. Nur 8 km entfernt befinden sich die 30 m hohen und 100 m breiten Lobé-Wasserfälle, die sich direkt ins Meer ergießen. An den Stränden von Ebodje legen zwischen November und Januar Meeresschildkröten ihre Eier ab.

Touristische Infrastruktur

Zwar verfügt Kamerun über ein großes Straßennetz, jedoch ist der Zustand mangelhaft. Die Eisenbahnverbindungen sind eher unzuverlässig, von der Nutzung der Überlandbusse wird abgeraten. Es wird empfohlen, für Reisen im Land zertifizierte Transportmöglichkeiten zu buchen. In den größeren Städten sind Taxen verfügbar.

In den Städten sind durchschnittliche Übernachtungsmöglichkeiten verschiedener Kategorien zu finden. Außerhalb der Städte sind die Standards einfacher und die Möglichkeiten begrenzt. Jedoch gibt es verschiedene Camps und Hütten in den Nationalparks.

Klima und Reisezeit

Im Süden, an der Küste und in der Nähe des Äquatorbandes besteht ganzjährig ein feuchtheißes Tropenklima mit einer Durschnitttemperatur von 25° C. Am besten reist man in der Trockenzeit, um starke Regenfälle zu vermeiden. Diese dauert im Süden von Dezember bis März. Im Norden, der sich in der Sahelzone befindet, herrscht warmes Halbwüstenklima. Es empfiehlt sich, zwischen Oktober und März zu reisen. Das Hochland hingegen ist kühler und es regnet mehr. Das Klima um den Mont Cameroun ist äquatorial heiß-feucht mit hoher Luftfeuchtigkeit, die Region gehört zu den regenreichsten der Welt. Zum Wandern eignet sich hier der Zeitraum von November bis Anfang Juni am besten. Auf der Spitze des Mont Cameroun herrscht ganzjährig alpines Landschaftsklima.

Visum und Einreise

Für die Einreise nach Kamerun benötigen Deutsche, Österreicher und Schweizer einen Reisepass sowie ein Visum. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein und noch mindestens eine freie Seite zum Stempeln beinhalten. Das Visum kann bei den Botschaften oder Honorarkonsulaten in den entsprechenden Ländern beantragt werden. Ein Visum für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kostet 160€ und bis zu 6 Monaten 185€. Wer mit dem Flugzeug einreist, muss ein Rückflugticket vorweisen können.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Kamerun

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Allgemeine Updates

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Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Kamerun hat seine Grenzen geschlossen. Derzeit dürfen nur kamerunische Staatsangehörige und Ausländer mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) einreisen. Zur Einreise wird ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis benötigt. Zudem wird bei Ankunft ein weiterer Schnelltest durchgeführt und der Flughafen darf erst verlassen werden, wenn das negative Ergebnis vorliegt. Falls das Ergebnis positiv ist, wird die Person an eine staatliche Gesundheitsbehörde überstellt und wird gegebenenfalls in eine Quarantäneeinrichtung gebracht. Für die Ausreise über den Luftweg wird ein weiterer, höchstens 72 Stunden alter PCR-Test benötigt.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Im Land gibt es derzeit keine nennenswerten Coronabeschränkungen, jedoch sollte der Sicherheitsabstand gewahrt werden.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

  • Hygiene im Land:

    Es liegen derzeit keine Informationen über einen einheitlich geltenden Maßnahmenkatalog vor.

Stand: 27.10.2021

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