Kapverden2023-10-26T12:06:04+02:00
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Reisetipps für Kapverden

Top 5 Erlebnisse

Jede der 9 bewohnten Inseln der Kapverden hat ihren eigenen Charakter: Von Meer und Stränden über Berge und grüne Täler bis hin zu traditionsreichen Städten und kapverdischer Herzlichkeit. Zu den Höhepunkten gehören:

Nord-Inseln

Zu den sogenannten „über dem Wind“ gelegenen Inseln gehören die bewohnten Inseln Santo Antão, São Vicente, São Nicolau sowie Sal und Boavista. Santo Antão besticht mit seiner imposanten Landschaft, São Vicente ist das Kulturzentrum der Kapverden, São Nicolau bietet pure Natur und Sal und Boavista stehen für Strand, Sand und Sonne.

Süd-Inseln

„Unter dem Wind“ liegen die bewohnten Inseln Maio, Santiago, Fogo und Brava. Auf Maio scheint die Zeit stehen geblieben zu sein während Santiago, die größte Insel der Kapverden, mit seinem Facettenreichtum begeistert. Fogo ist dank des Bilderbuchvulkans Pico de Fogo “die” Vulkaninsel und Brava die grüne Oase.

Badeinseln

Langgezogene weiße Sandstrände zeichnen die flachen Inseln Sal und Boavista aus. Die warmen Temperaturen des türkisfarbenen Wassers laden zum Entspannen ein. Die Insel Sal steht für Sand, Wüsten, Trockentäler sowie kleine Oasen, Salinen und stille Vulkane. Das Bild von Boa Vista wird geprägt von Sand- und Geröllwüste sowie niedrigen Gebirgszügen und Strand.

Aktivtouren

Die Inseln vulkanischen Ursprungs bieten mit ihren imposanten Bergen und grünen Tälern ideale Voraussetzungen für Outdoor-Liebhaber. Sei es beim Wandern auf Santo Antão und Fogo, beim Mountainbiken auf São Nicolau oder beim Vogelbeobachten auf Maio. Wassersportler finden beim Tauchen, Segeln sowie Kite- und Windsurfen auf Sal oder Boavista das gesuchte Abenteuer.

Kultur

Die facettenreichen Inseln stehen vor allem für eines: für kreolische Freude und freundliche Menschen. Bspw. trifft man in Mindelo auf São Vicente auf eine weltoffene und lebhafte Atmosphäre. Ein Besuch auf dem geschäftigen Fischmarkt gibt einen Einblick in den Alltag der Einheimischen. Auf Maio verzaubert die Gastfreundschaft der Einwohner im heiteren Städtchen Cidade do Maio.

Touristische Infrastruktur

Internationale Flugverbindungen finden sich auf die Inseln Sal, Santiago, Boavista und São Vicente. Zwischen den Inseln gibt es inländische Flugverbindungen, auf kurzen Distanzen besteht auch ein Fährbetrieb. Das Verkehrsnetz der Kapverden ist im regionalen Vergleich gut ausgebaut, was auch auf die steigenden Touristenzahlen der letzten Jahre zurück zu führen ist. Die Straßenverhältnisse können je nach Insel und Region variieren. Die Hauptstraßen sind meist asphaltiert, die Orte im Landesinneren über kleine Pisten erreichbar.

Auch die Anzahl an Unterkünften hat sich verbessert, insbesondere auf den Badeinseln Sal und Boavista gibt es ein gut ausgebautes Portfolio an Unterkünften in unterschiedlichen Kategorien.

Klima und Reisezeit

Geprägt werden die Kapverdischen Inseln von einem milden ozeanischen Klima. Die Tagestemperaturen liegen im Durchschnitt bei 23°C bis 30°C, nachts bleibt im Sommer eine Temperatur von über 20°C bestehen wobei das Thermometer in den Wintermonaten (Januar bis April) nachts auf etwa 18°C sinkt. Mit Niederschlag ist in den Monaten August bis September zu rechnen.

Grundsätzlich sind die Inseln ganzjährig bereisbar, da die Meeresbrise auch in den heißeren Monaten für Abkühlung sorgt. Als bevorzugte Reisezeit gelten aufgrund der Temperaturen die Monate November bis Juni.

Visum und Einreise

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für eine Einreise auf die Kapverden einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen wird zwar kein Visum benötigt, Reisende müssen sich aber bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt online bei der Polícia National de Cabo registrieren. Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen muss ein Visum bei der zuständigen Botschaft im jeweiligen Land beantragt werden.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Kapverden

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Allgemeine Updates

Auswärtiges Amt ➝

Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise auf die Kapverden ist für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über die vier internationalen Flughäfen Praia, Sal, Boavista und São Vicente sowie über den Seeweg wieder möglich. Voraussetzung ist für Reisende ab 12 Jahre die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder PoC-Tests, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden sein darf. Das Testergebnis wird ohne Ausnahme von den Fluggesellschaften von allen Passagieren vor Abflug verlangt. Dieselben Regeln gelten für die Einreise auf dem Seeweg. Reisende, die ein von Cabo Verde anerkanntes Covid-Zertifikat (Digitales Covid-Zertifikat der EU) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können, sind von der Testpflicht ausgenommen. Ebenso ist es für Einreisende verpflichtend, vor Ankunft ein Online-Formular auszufüllen. Bei Einreise werden Temperaturmessungen durchgeführt. Ebenso muss für den Flug- und Schiffsverkehr zwischen den einzelnen Inseln beim Check-in ein negativer Covid-19 PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden ist. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.  Zudem muss vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausgefüllt werden.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Im ganzen Land ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Darüber hinaus hat die Regierung auf allen Inseln den Notstand ausgerufen. Touristische Komplexe und lokale Unterkünfte können nur noch betreten werden, wenn ein anerkanntes Covid-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis vorhanden ist. Nachtlokale dürfen als „Lounge Bars“ operieren, der Tanzbetrieb ist eingestellt. An Wochenenden ist der Eintritt ab 19:00 nur möglich, wenn einer der oben beschriebenen Nachweise vorgelegt wird. Lokale, Restaurants und Bars sind zahlenmäßig und zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, werden ebenso zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Es wird vermehrt nach den genannten Nachweisen gefragt.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Einrichtungen besteht eine strikte Maskenpflicht. Diese gilt auch im Freien. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von der Polizei streng kontrolliert.

  • Hygiene im Land:

    Die kapverdische Regierung hat zur Eindämmung von Covid-19 einen Maßnahmenplan für den Tourismussektor veröffentlicht (PDF). Dieser stimmt mit den aktuell geltenden Hygieneregeln überein.

Stand: 05.10.2020

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