Marokko2024-02-20T13:09:32+01:00

Marokko

Reisetipps für Marokko

Top 5 Erlebnisse

Das Land der vielfältigen Natur mit Wüste, Meer, Bergen und Seen sowie farbenprächtigen Städten, die in vergangene Zeiten zurückversetzen – all das ist Marokko. Zu den Höhepunkten gehören:

Königsstädte

Fès, Marrakesch, Meknès und Rabat – sie alle waren Hauptstädte einer großen Dynastie. Die prunkvoll erbauten Städte ziehen noch heute mit ihrer Geschichte sowie ihren Palästen und Ruinen unzählige Besucher in ihren Bann. Auch das besondere Flair auf den bunten Märkten ist ein einmaliges Erlebnis.

Städte & Kultur

Die Liste der besuchenswerten Städte ist lang: sei es Essaouira am Atlantik mit seiner wunderschönen Medina-Altstadt, die „blaue Stadt“ Chefchaouen mit seinen verzierten Fensterrahmen, Treppen und Türen oder die größte Stadt Marokkos Casablanca mit dem höchsten Gottesgebäude der Welt.

Küste

Die Küste besticht mit weiten und teils unberührten Stränden, kein Wunder, dass man hier neben Entspannung auch angesagte Surf-Hotspots findet. In Taghazout und Tamraght gibt es bspw. viele Surfcamps, die Küstenstadt Agadir hingegen ist für seine langen Strände bekannt.

Atlasgebirge

Das Atlasgebirge bietet spektakuläre Panoramen und beherbergt abgelegene Berber-Dörfer. Das hohe Atlasmassiv besteht aus grünen Tälern, tiefen Schluchten und riesigen Seen. Oft schneit es an den hohen Stellen, was besonders beeindruckend ist, wenn man gerade aus der heißen Wüste kommt.  

Sahara Wüste

Unendliche Weite, hohe Dünen oder funkelnder Sternenhimmel – für all das steht die Sahara. Ob mit dem Fahrzeug, zu Fuß oder mit Dromedaren, eine Wüstentour ist ein absolutes Muss. Nirgends sieht man schönere Sonnenauf- oder Untergänge als von einem der Wüstencamps. Adrenalinjunkies kommen beim Sandboarding auf ihre Kosten.

Touristische Infrastruktur

Marokko verfügt über eine gute Verkehrsinfrastruktur in größeren Städten und auf Überlandverbindungen. Südlich und östlich des Atlasgebirges gibt es noch viele Sandstraßen. Zwischen Oujda, Casablanca, Fés und Marrakesch gibt es ein gut funktionierendes Schienennetz. Auch der Schiffsverkehr vom Meer ist zuverlässig. Zudem gibt es viele moderne Flughäfen im Land, welche die größeren Städte gut erreichbar machen.

Marokko bietet viele touristische Unterkünfte in allen Kategorien. Die schönsten und beliebtesten sind die Riads, alte und prachtvolle Stadthäuser.

Klima und Reisezeit

Aufgrund der Teilung des Landes durch das Atlasgebirge ist das Klima sehr vielseitig. An der Küste und um das Rifgebirge herrscht mediterranes Klima bei Temperaturen bis zu 30°C im Sommer und 15 bis 18°C im Winter. Zudem gibt es zwischen November und März eine Regenzeit. Die Gipfel des Atlasgebirges hingegen sind im Winter mit Schnee bedeckt, der sich oft bis in den Frühling hält. In der Meseta zwischen der Küste und den Bergen, sowie jenseits der Berge am Rand der Sahara kommt es ganzjährig zu heißem, kontinentalen Klima mit bis zu 40°C im Hochsommer. Nachts können die Temperaturen in der Wüste auf 5°C sinken. Für Badeurlaub sind Juni bis September am besten geeignet, während man sich die Kultur und Architektur des Landes am besten im April/Mai oder Oktober/November ansieht.

Visum und Einreise

Für die Einreise nach Marokko benötigen Deutsche, Österreicher und Schweizer einen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Für Aufenthalte bis zu 90 Tage wird kein Visum benötigt.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Marokko

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Visum, Einreise und Updates

Auswärtiges Amt ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise nach Marokko ist möglich. Reisende aus Ländern, die auf der A-Liste des marokkanischen Gesundheitsministeriums vermerkt sind, darunter Österreich und die Schweiz, können mit einem Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder einem höchstens 48-Stunden alten zertifizierten, negativen PCR-Testergebnis in englischer, französischer oder arabischer Sprache einreisen. Reisende aus Ländern, die auf der B-Liste vermerkt sind, darunter seit dem 20. Oktober 2021 Deutschland, müssen neben dem Impfnachweis zusätzlich ein höchstens 48-Stunden altes zertifiziertes, negatives PCR-Testergebnis in englischer, französischer oder arabischer Sprache vorweisen. Ungeimpfte Reisende aus Ländern der B-Liste müssen ein höchstens 48-Stunden altes zertifiziertes, negatives PCR-Testergebnis in englischer, französischer oder arabischer Sprache sowie eine Buchungsbestätigung über einen 10-tägigen Aufenthalt in einem Quarantänehotel nachweisen. Am 9. Tag muss ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Zudem müssen alle Reisenden ein Gesundheitsformular ausfüllen.

    Mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 haben die marokkanischen Behörden alle Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland, den Niederlanden sowie Großbritannien ausgesetzt. Reisende aus Deutschland können aber weiterhin über Drittländer nach Marokko einreisen. Es ist anzunehmen, dass es kurzfristig zur Aussetzung der Flugverbindungen mit weiteren Ländern kommen kann. Fährverbindungen bestehen derzeit nur zwischen Marokko und Frankreich sowie Italien.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Bis zunächst 31. Oktober 2021 gilt der Ausnahmezustand: Ein Mindestabstand von 1,5m ist zu wahren und man muss sich an die Hygiene-Vorschriften halten. Öffentlicher, nationaler Verkehr steht eingeschränkt mit einer Kapazität von 75% zur Verfügung, ungeimpfte Personen ohne besondere Genehmigung dürfen nicht im Land reisen. Aktuell gilt eine Ausgangssperre zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Restaurants und öffentliche Einrichtungen dürfen mit einer Kapazität von 50% öffnen. Es gilt ein Versammlungs- und Feierverbot. Noch immer sind zahlreiche Einrichtungen und Hotels geschlossen.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Im öffentlichen Raum muss ein Mund-und Nasenschutz getragen werden, auch wenn man sich mit Personen aus einem weiteren Haushalt in einem Fahrzeug aufhält. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit einer Strafzahlung von 300 DHS geahndet.

  • Hygiene im Land:

    Es liegen derzeit keine Informationen über einen einheitlich geltenden Maßnahmenkatalog vor. Hotels können sich aber mit dem „Welcome Safely Label“ auszeichnen lassen, welches vom Ministerium für Tourismus eingeführt wurde und auf sanitären Standards der WHO und der UNWTO basiert.

Stand: 25.10.2021

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