São Tomé & Príncipe2024-04-25T17:39:49+02:00

São Tomé & Príncipe

Reisetipps für São Tomé & Príncipe

Top 5 Erlebnisse

Die vulkanischen Tropeninseln im Golf von Guinea vor der westafrikanischen Küste verbinden auf perfekte Weise einen Badeurlaub an den paradiesischen Stränden mit einem Aktivurlaub in der vielfältigen Natur.

(c) LMS Serra - Pixabay

Inseln

São Tomé, mit der gleichnamigen Hauptstadt, ist die größere der beiden Hauptinseln. Sie ist für ihre vielfältige Landschaft sowie historischen Gebäude und Plantagen bekannt. Die ruhige Insel Príncipe lädt vor allem zum Entspannen an den Paradiesstränden, wie der Praia Banana, ein. Auf beiden Inseln erstrecken sich die Naturparks Obô do Príncipe und Obô de São Tomé. Die vorgelagerten Äquatorinseln Pedras Tinhosas, Ilhéu das Cabras, Ilhéu das Rólas gehören erweitern den Inselstaat.

(c) David Mark - Pixabay

Wasserwelt

Auf Bootstouren zu versteckten Buchten mit kristallklarem Wasser begegnet man oft Delfinen. Der Inselstaat beherbergt viele Möglichkeiten für Wassersportler, da unberührte Korallenriffe zu Schnorchel-und Tauchausflügen einladen. Bei Kanuausflüge können die benachbarten Inseln, die von Kokusnuss-Palmen übersäht sind, entdeckt werden. Im Süden und Norden kommen riesige Meeresschildkröten im November an die Strände um ihre Eier abzulegen und zu brüten.

(c) Joao Ferreira - unsplash

Landschaft

Die Landschaft der Inseln beinhaltet verschiedenste Formen und Farben. Die erloschenen Vulkane bieten einen Ausblick über bergige Grünlandschaften mit über 2000m hohen Bergen. Zahlreiche Flüsse bahnen sich den Weg zum Meer. Die Inseln sind auch für besondere Felsformationen berühmt. Der bekannteste vulkanische Felsen ist der Pico Cão Grande auf São Tomé, der einem Wolkenkratzer ähnelt. Auf Príncipe ragt der Pico Papagaio aus der Mitte des Dschungels.

(c) Joao Ferreira - unsplash

Tropenwald

Der Dschungel im Naturpark Obô gehört zu einem der artenreichsten Urwälder Afrikas. Hier begegnet man seltenen Vogelarten, von denen 15 nur dort zu finden sind. Auch die Pflanzenwelt ist vielfältig mit bis zu 700 lokalen Pflanzenarten, von denen 100 nur im Obô existieren. Atlantische Bergwälder, Regenwälder, Mangrovenwälder und Savanne wechseln sich ab mit vulkanartigen Berglandschaften, darunter der höchste Berg Pico de São Tomé, Lagunen und Wasserfällen.

(c) Eden Constantino - unsplash

Kultur

São Tomé, 1480 von den Portugiesen gegründet, ist eine der ältesten Städte Schwarzafrikas. Die Kunstszene, über die man in der Teia D’Arte-Galerie mehr lernen kann, zieht internationale Aufmerksamkeit auf sich. Heute leben zwei Bevölkerungsgruppen auf den Inseln, die unterschiedliche Kreolsprachen sprechen. Die Angolares umschiffen als Fischer in ihren Einbäume-Booten die Inseln während die Forrós im inneren der Inseln leben und Plantagen betreiben.

Touristische Infrastruktur

Die Infrastruktur ist nicht sonderlich gut ausgebaut. Am besten bewegt man sich mit Taxen fort. In der Regenzeit kann es zu Einschränkungen durch Überschwemmungen kommen. Der são-toméische Luftverkehr entspricht nicht den europäischen Standards.

Viele alte Herrenhäuser und Residenzen aus der portugisischen Kolonialzeit, die “Rocas” genannt werden, wurden für den Tourismus wieder hergerichtet und beherbergen nun malerische, authentische Unterkünfte. Am Rande des Obô Nationalparks sind die schönsten Kolonialhäuser zu finden.

Klima und Reisezeit

Es herrscht ein tropisch-feuchtheißes Kima mit Temperaturen zwischen 21 und 31°C. Die Regenzeit ist zwischen Oktober und Mai, sie besteht aber nur aus Kurzregenschauern, die eine kühlere und frische Luft hinterlassen.

Visum und Einreise

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise einen Reisepass, der mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig ist. Ein Visum wird nur für Aufenthalte über 15 Tage benötigt. Dieses kann vor der Reise entweder bei der Botschaft der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe in Brüssel oder online über die Webseite des são-toméischen Migrations- und Grenzdienstes beantragt werden. Die Gebühr für ein Visum beträgt ca. 60€.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus São Tomé & Príncipe

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Visa, Einreise und Updates

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Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise nach São Tomé & Príncipe ist für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Vorraussetzung ist ein Nachweis über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Die touristische Infrastruktur operiert derzeit nur eingeschränkt. Anonsten gibt es keine Maßnahmen.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von sozialer Distanz in der Öffentlichkeit.

  • Hygiene im Land:

    Es wird empfohlen sich regelmässig die Hände zu waschen, weitere Informationen über einen geltenden Maßnahmenkatalog liegen nicht vor.

Stand: 03.11.2021

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