Uganda2023-10-26T12:26:52+02:00
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Reisetipps für Uganda

Top 5 Erlebnisse

Die Perle Afrikas, wie Uganda auch genannt wird, bietet eine Vielzahl an Erlebnissen – von Gorilla-Tracking über Safari bis hin zu Bergwanderungen und kulturellen Begegnungen. Zu den Höhepunkten gehören:

Menschenaffen

Heimat der größten Anzahl an Berggorillas weltweit. Auge in Auge mit den sanften Riesen im Bwindi Impenetrable oder Mgahinga Nationalpark zu stehen ist ein wahres Highlight. Auch ein Besuch bei der Schimpansen – unseren nächsten Verwandten – im Kibale Forest sollte nicht fehlen.

Safari

Uganda hat eine extrem vielfältige Tierwelt, darunter die Big Five (Löwe, Elefant, Leopard, Büffel, Nashorn) sowie Geparde, Zebras, Giraffen, Antilopen und viele mehr. Die besten Orte für eine Begegnung mit der Wildnis sind der Queen Elizabeth, der Murchison Falls und der Kidepo Nationalpark.

Aktivtouren

Die Perle Afrikas bietet alles, was das Outdoor-Herz begehrt: Bergtouren, White-Water Rafting, Bungee-Jumping oder Reitausflüge. Trekking- und Bergwanderfans kommen in den Rwenzori Bergen oder dem Mount Elgon Nationalpark auf ihre Kosten, Adrenalinjunkies finden rund um Jinja eine Vielzahl aufregender Aktivitäten.

Kulturerbe

65 indigene Gemeinschaften und Ethnien mit einzigartigem Kulturerbe, Lebensstilen und eigener Geschichte – das ist Uganda, eines der Länder mit der größten kulturellen Vielfalt.

Vogelwelt

Mit über 1.067 Vogelarten ist Uganda das vogelreichste Land Afrikas und ein Paradies nicht nur für Ornithologen. Zu den exotischsten Arten gehören unter anderem der Schuhschnabel, der Rwenzori, der Riesen-Turako, die Afrikanische Binsenralle sowie der Breitrachen.

Touristische Infrastruktur

Der Flughafen in Entebbe ist der Ausgangs- und Endpunkt aller Verbindungen, wobei Uganda von Europa aus nur mit einem Zwischenstopp erreicht werden kann. Die touristische Infrastruktur wurde in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. So wurden einige der touristisch meistbefahrenen Straßen asphaltiert, um die Reisezeit zwischen den einzelnen Attraktionen zu verkürzen. Ein Großteil des Landes besitzt aber weiterhin eine Kies- oder Erdschicht. Auch die Hotellerie hat einen großen Fortschritt gemacht und so gibt es mittlerweile in allen Nationalparks und an den Wanderstrecken Hotels für unterschiedliche Ansprüche.

Klima und Reisezeit

Durch seine Lage am Äquator hat Uganda das ganze Jahr über ein tropisches Klima mit moderaten Temperaturen. Diese liegen im zentralen Landesteil zwischen 15 und 27° Celsius, im Norden wird es deutlich wärmer. Geprägt wird das Land von zwei Regenzeiten: die große Regenzeit im April/Mai und die kleine Regenzeit im November/Dezember. Durch die teilweise großen Wassermassen, die in dieser Zeit fallen, ist Uganda ein für Afrika sehr grünes Land.

Die beste Reisezeit erstreckt sind entlang der Trockenzeit von Juni bis Oktober, wobei ganzjährig mit vereinzelten, teils heftigen Regenschauern gerechnet werden muss.

Visum und Einreise

Für die Einreise nach Uganda benötigen Deutsche, Österreicher und Schweizer einen Reisepass sowie ein Visum. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens zwei freie Doppelseiten enthalten. Das Visum muss online unter https://visas.immigration.go.ug/ beantragt werden, nach erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller ein „Entry Permit“, welcher in ausgedruckter Form bei Einreise mitzuführen ist.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Uganda

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Allgemeine Updates

Auswärtiges Amt ➝

Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

Uganda wurde von der Organisation Safer Tourism ausgezeichnet. Die „Perle Afrikas“ erfüllt alle relevanten Regularien und ist damit auf die Wiederaufnahme des Tourismus bestens vorbereitet.

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise nach Uganda ist über den internationalen Flughafen Kampala-Entebbe für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Neben dem Luftweg sind auch alle Grenzübergänge zu den Nachbarländern für den Personenverkehr geöffnet. Voraussetzung für die Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Testes, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisende müssen bei Ankunft am Flughafen einen weiteren kostenpflichtigen PCR-Test machen. Bis zur Vorlage des zweiten Testergebnisses ist die Einreise nach Uganda nicht gestattet. Die Kosten für einen Test vor Ort liegen bei 30 USD. Nähere Informationen sind auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums zu finden. Weitere Informationen über die Durchführung der Tests werden von der ugandischen Luftfahrtbehörde bekannt gegeben.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Der Lockdown in Uganda ist beendet. Jedoch gilt noch immer eine nächtliche Ausgangssperre im Zeitraum von 19:00 bis 5:30 Uhr. Der öffentliche und private Verkehr in Uganda ist stark eingeschränkt, erlaubt ist eine Auslastung von 50%. In Privatfahrzeugen dürfen sich maximal 3 Personen aufhalten. Landesweilt gilt es einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    In der Öffentlichkeit ist das Tragen von einem Mund- und Nasenschutz für alle verpflichtend. Diese Regelung gilt auch in Öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos.

  • Hygiene im Land:

    Die ugandische Regierung hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium einen der Weltgesundheitsorganisation entsprechenden Maßnahmen Hygienekatalog (PDF) für das Gastgewerbe zusammengestellt, welcher für alle im Tourismus und Gastgewerbe tätigen Unternehmen bindend ist.

Stand: 06.12.2021

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