Sierra Leone2024-04-25T17:42:01+02:00

Sierra Leone

Reisetipps für Sierra Leone

Top 5 Erlebnisse

Mit Palmenstränden, atemberaubenden Bergen, tropischen Regenwäldern und einer lebendigen Kultur ist Sierra Leone eines der aufregendsten Reiseziele Westafrikas. Zu den Höhepunkten des Landes zählen:

Wildtiere & Schimpansen

Im Land gibt es einige Möglichkeiten zur Wildtierbeobachtung – darunter Schimpansen, Flusspferde und zahlreiche Vogelarten. Das bekannte Schutzprojekt „Tacugama Chimpanzee Sanctuary“ liegt im dichten Regenwald des Western Area Nationalparks und bietet Heimat für Primaten, Dianameerkatzen und seltene Zwergflusspferde.

Nationalparks

Ob Regenwald, Seeplatte oder Berglandschaft – es gibt viele Nationalparks und Naturschutzgebiete zu erkunden. Dazu gehören der Outamba-Kilimi-Nationalpark, der Gola-Nationalpark, die Loma Mountains und das Tiwai Wildlife Sanctuary, wo die größte Artenvielfalt des Landes zu finden ist.

Aktivtouren

Neben einer wunderschönen Küste gibt es auch viele Möglichkeiten für Wanderungen – Von „leicht zu bewältigen“ bis „anspruchsvoll“. Empfehlenswert sind der Mount Bintumani in den Loma Mountains, mit seinen 1945 m die höchste Erhebung Westafrikas, die Wara Wara Mountains im Koinadugu-Distrikt und der Picket Hill im Nationalpark Western Area Peninsula Forest.

Strände

Sand so weiß wie Puderzucker, kristallklares Wasser und naturbelassene Inseln – das ist die unberührte Küste Sierra Leones. Abseits vom Massentourismus laden die Strände zum Surfen und Sonnenbaden ein. Besonders Lumley Beach, Sussex Beach, River Number Two Beach, Tokeh Beach und Bureh Beach sind einen Besuch wert. Wer genug vom Festland hat, kann einen Stopp auf Banana oder Turtle Island einlegen.

Kulturelles Erbe

Auf dem „Tiwai Heritage Trail“ im Wildschutzgebiet Tiwai Island kann man in das kulturelle und historische Erbe des Landes eintauchen. In acht Gemeinden, darunter Mapuma, Boma, Giema und Segbewema, erhält man einen Einblick in das authentische Dorfleben und den täglichen Alltag der Bewohner.

Touristische Infrastruktur

Sierra Leone verfügt über ein ausgebautes Flugnetz, wobei die Hauptstadt Freetown Ausgangs- und Endpunkt aller internationaler Verbindungen ist. Innerhalb des Landes gibt es ausreichend Inlandsflüge in die Provinzen. Die weitere touristische Infrastruktur befindet sich im Land noch im Aufbau. Die Straßenverhältnisse können je nach Region variieren, sind aber generell eher schwierig zu befahren. In und um Freetown gibt es einige asphaltierte Straßen, im restlichen Land sind unebene und steinige Pisten der Standard.

Es gibt ein Basisportfolio an Unterkünften, welches zukünftig ausgebaut werden soll. Insbesondere in den touristischen Regionen um Freetown sowie entlang der Küste findet man Unterkünfte in unterschiedlichen Kategorien.

Klima und Reisezeit

Mit einem tropisch-feuchten Klima, vor allem entlang der Küste, gehört Sierra Leone zu den feuchtesten Regionen Westafrikas. Das Klima lässt sich in zwei Jahreszeiten unterteilen: eine Regenzeit von Mitte Mai bis Mitte November und eine Trockenzeit von Dezember bis April. Die Monate Dezember und Januar sind durch einen starken Wind aus der Sahara geprägt, der kühle Luft und viel Sand mitbringt. Anschließend folgen die heißesten Monate mit den geringsten Niederschlägen im Februar, März und April.

Im Norden des Landes liegt die Durchschnittstemperatur bei etwa 25,5 °C, im Süden zwischen 20 – 37 °C und an der Küstenlinie sowie in Freetown pendelt sie sich zwischen 23 – 32 °C ein. Vor allem in der Regenzeit ist es aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit von 90% sehr schwül. Grundsätzlich ist das Küstenklima rund um Freetown etwas milder und angenehmer als das Inland.

Als beste Reisezeit gilt der Zeitraum zwischen der Regen- und der Trockenzeit, also zwischen Mitte November und Mitte Dezember. In dieser Zeit ist die Landschaft sehr grün und der staubige Sahara-Wind weht noch nicht über das Land.

Visum und Einreise

Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen einen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum, welches bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Land vorab beantragt werden muss.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Sierra Leone

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Visum, Einreise und Updates

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Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Grenzen von Sierra Leone sind für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz geöffnet und die Einreise ist über den internationalen Flughafen in Freetown möglich. Einreisende müssen sich vorab über das Reiseportal von Sierra Leone registrieren. Neben dem Nachweis der Registrierung ist auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Abflughafen erforderlich. Bei Ankunft ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Tests verpflichtend. Die Kosten hierfür (ca. 80 EUR) sind bei der Online Registrierung über das Reiseportal zu zahlen. Ungeimpfte Einreisende müssen sich, bis das negative PCR-Testergebnis vorliegt, auf eigene Kosten in Quarantäne begeben. Wer aus einem „Hochrisikogebiet“ einreist, muss eine mindestens 8-tägige Quarantäne einhalten. Derzeitig zählen Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht zu den Hochrisikogebieten. Auch vor der Rückreise müssen sich Reisende auf dem Reiseportal registrieren und ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigen, welches nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Landesweit gilt es einen Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Momentan gibt es keine weiteren Einschränkungen.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Im ganzen Land ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtend. Zu häufigem Händewaschen und-desinfizieren wird geraten.

  • Hygiene im Land:

    Es liegen derzeit keine Informationen über einen geltenden Maßnahmenkatalog vor.

Stand: 05.10.2021

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