Lesotho2024-04-25T17:09:43+02:00

Lesotho

Reisetipps für Lesotho

Top 5 Erlebnisse

Der Charme Lesothos liegt in seinen unberührten Berglandschaften, seinem kulturellen Reichtum und der Herzlichkeit seiner Menschen. In Kombination mit einer Südafrikareise bietet Lesotho naturnahe Erlebnisse abseits der ausgetretenen Pfade.

Sani Pass und Drakensberge_istock_Louis-Michel DESERT

Sani Pass und Drakensberge

In Lesotho verläuft der spektakuläre Sani Pass, eine kurvenreiche Bergstraße, die Südafrika mit Lesotho verbindet. Die Fahrt über diesen Pass beschert atemberaubende Ausblicke auf die Drakensberge und die umliegenden Landschaften. Oben angekommen kann man einen Drink im „höchsten Pub Afrikas“ genießen.

Maletsunyane Falls-Istock-Kate OMalley

Maletsunyane-Wasserfälle

Die Maletsunyane-Wasserfälle sind einer der höchsten Einzelwasserfälle im südlichen Afrika und stürzen atemberaubende 192 Meter in die Tiefe. Die umliegende Schlucht und die natürliche Schönheit der Gegend ziehen Outdoor-Enthusiasten magisch an. Abenteuerlustige Reisende können hier die längste Single-Drop-Abseilanlage der Welt ausprobieren und neben dem Wasserfall die Felswand hinabsteigen.

Thaba-Bosiu National Monument-Istock-mtcurado

ThabaBosiu-Nationaldenkmal

Thaba-Bosiu hat historische und kulturelle Bedeutung als Bergfestung, die als Residenz von König Moshoeshoe I., dem Gründer von Lesotho, diente. Die Stätte bietet Einblicke in die reiche Geschichte des Basotho-Volkes und seinen Widerstand gegen verschiedene Eindringlinge. Der Panoramablick von oben ist beeindruckend.

Pony Trekking in the Maluti Mountains-Istock-Eisenlohr

Ponytrekking in den Maluti-Bergen

Lesotho ist für sein raues Gelände bekannt und eine der besten Arten, es zu erkunden, ist auf dem Rücken eines robusten Basotho-Ponys. Geführte Ponywanderungen führen durch abgelegene Dörfer, malerische Landschaften und hohe Gebirgspässe. Dieses Erlebnis bietet einen einzigartigen Einblick in die lokale Lebensweise und unvergleichliche Ausblicke auf die natürliche Schönheit des Landes.

Afriski Mountain Resort-Istock-2630ben

Afriski Mountain Resort

Das Afriski Mountain Resort ist ein Winterwunderland für Ski- und Snowboardbegeisterte auf über 3.000 Metern Höhe. Das in den Maluti-Bergen gelegene Resort verwandelt sich in den wärmeren Monaten in einen Spielplatz für Outdoor-Aktivitäten wie Mountainbiken und Wandern.

Touristische Infrastruktur

Ägypten verfügt über ein gut ausgebautes Flugnetz, welches mit zahlreichen internationalen und nationalen Flughäfen sowohl inländische als auch internationale Flüge abwickelt.

Die Infrastruktur des nordafrikanischen Landes wurde in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Kairo ist der Mittelpunkt des gesamten Verkehrsnetzes für Bahn-, Straßen- und Flugverkehr und besitzt das einzige vollständig entwickelte U-Bahn-Netz Afrikas. Busse und Taxis sind die wichtigsten Transportmittel in den kleinen und großen Städten des Landes.

Die Auswahl an Unterkünften in Ägypten ist riesig, vor allem in den großen Städten und am roten Meer! Sie reicht von renommierten Resorts und Boutique Hotels über nordfrikanische Riads bis hin zu Schiffskabinen bei Flusskreuzfahrten. Einige Unterkünfte scheinen wie aus einem Traum aus 1001 Nacht zu stammen.

Klima und Reisezeit

Ägypten ist mit seinem weitgehend milden Klima ein Ganzjahres-Reiseziel. Selbst im Winter erreichen die Temperaturen im Durchschnitt noch 22°C, allerdings kann es nachts bis auf 5 °C abkühlen. Das Klima variiert je nach Region – an der Küste oder am Nildelta herrscht mediterranes Klima, während in Kairo, Mittel- und Oberägypten die Temperaturen wüstenhaft sind. In den Sommermonaten kann es bei Temperaturen um die 35 °C sehr heiß und trocken werden. Die beste Reisezeit ist auf das ganze Land bezogen ab Mitte März bis Mitte Mai sowie ab Mitte September bis Mitte November.

Visum und Einreise

Für die Einreise nach Ägypten benötigen Deutsche, Österreicher und Schweizer einen Reisepass welcher bei Einreise noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein muss. Zudem wird ein Visum benötigt, dies kann als E-Visa vor der Einreise bei der Botschaft oder auf der Plattform Visa2Egypt online beantragt werden. Ein E-Visa kostet 34,95€. Es besteht auch die Möglichkeit das Visum „on arrival“ bei Einreise zu erhalten. Letzteres wird direkt am Flughafenschalter ausgestellt und kostet 25 USD (ca. 21,50€), setzt aber Wartezeiten voraus.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Lesotho

(Zum Vergrößern anklicken)

Stories

Unsere Partner für Ägypten-Urlaub

Visa, Einreise und Updates

Auswärtiges Amt ➝

Auswärtiges Amt ➝

Auswärtiges Amt ➝

Lesotho Flag

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Einreise nach Ägypten ist über die internationalen Flughäfen für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Aufgrund der zurzeit strengeren Einreisebeschränkungen wird empfohlen, ein Visum vor Abreise zu beantragen. An allen Flughäfen ist wegen Covid-19 mit Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Alle Einreisenden müssen ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden, in englischer oder arabischer Sprache vorlegen. Bei Einreisen über den Flughafen Frankfurt darf das Testergebnis nicht älter als 96 Stunden sein. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden.

    Wenn man direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreist besteht die Möglichkeit den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Ankunft an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sich Reisende unverzüglich in ihrem Hotelzimmer in Quarantäne begeben. Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Bei Ankunft ist zudem eine Gesundheitskarte mit Angaben über die Krankenversicherung auszufüllen.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    In Ägypten ist landesweit ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf Covid-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen. Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte sind beschränkt geöffnet.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Ägypten verlangt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.

  • Hygiene im Land:

    Es wird empfohlen sich regelmässig die Hände zu waschen, weitere Informationen über einen geltenden Maßnahmenkatalog liegen nicht vor.

Stand: 01.10.2021

Nach oben