Eritrea2024-04-25T16:54:28+02:00

Eritrea

Reisetipps für Eritrea

Top 5 Erlebnisse

Eritrea – was so viel bedeutet wie „Rotes Meer“ – hat mehr zu bieten als Strandurlaub. Hier sind einige Highlights:

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Asmara

Die von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannte Stadt Asmara besticht durch zahlreiche Gebäude im Art-Déco-, Futurismus-, Modernismus- und Rationalismus-Stil aus der italienischen Kolonialzeit. Zu den Höhepunkten zählen das Fiat-Tagliero-Gebäude, die Zilli Bar und das Impero Kino.

View of the Danakil Depression from Dallol in Ethoipia, Africa.

Dankalia

Die Heimat des legendären Afar-Volkes ist geprägt von Vulkankratern und einer der heißesten Salzwüsten der Welt, die sich über 600 Kilometer erstreckt. Wer Abenteuer sucht, ist hier genau richtig.

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Dahlak-Archipel

Unterwasservulkane, imposante Bimssteinformationen und Schiffswracks machen den Tauchgang vor der Küste zu einem einmaligen Erlebnis, das noch lange im Gedächtnis bleibt. Diese farbenfrohe Unterwasserlandschaft mit mehr als 300 Fischarten und den berüchtigten Dugon-Dugon lädt zum Erkunden ein.

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Keren

Die drittgrößte Stadt Eritreas liegt inmitten eines Tals umgeben von majestätischen Gebirgen. Mit bunten Märkten, diversen Festivals, die die ethnische Vielfalt widerspiegeln, sowie historischen Stätten wie dem ägyptischen Fort Tigu, dem Bahnhof aus dem 19. Jahrhundert und dem Sayed-Bakri-Mausoleum hat Keren viel zu bieten.

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Eritreische Kaffeehäuser

Mit alten italienischen Kaffeemaschinen ausgestattet, servieren diese Kaffeehäuser hochwertigen Espresso, Cappuccino und Milchkaffee – eine faszinierende Mischung aus eritreischer und italienischer Kaffeekultur.

Touristische Infrastruktur

Eritrea hat bemerkenswerte Fortschritte beim Wiederaufbau seiner Infrastruktur gemacht, und die vom Krieg zerstörten Straßen sind nun vollständig wiederhergestellt. Während die historische Eisenbahnlinie von Asmara nach Massawa noch auf ihre Instandsetzung wartet, sind die Bemühungen um eine Verbesserung der touristischen Angebote offensichtlich. Busse verbinden die größeren Städte, und in Asmara bieten Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“) bequeme Transportmöglichkeiten. Die Hauptstraßen sind gut asphaltiert, wenngleich unbefestigte Wege in der Regenzeit eine Herausforderung darstellen können. In ausgewählten Städten gibt es eine wachsende touristische Infrastruktur mit einer Reihe von Übernachtungsmöglichkeiten.

Klima und Reisezeit

Die Hauptreisezeit ist in der Regel von Oktober bis März und zeichnet sich durch günstige Wetterbedingungen aus. Die Übergangszeit von April bis September gilt als Zwischensaison, die durch ein gemäßigteres Klima und weniger Touristen gekennzeichnet ist. Die Nebensaison erstreckt sich von Mai bis August. In dieser Zeit steigen die Temperaturen deutlich an, was das Reisen aufgrund der großen Hitze weniger attraktiv macht.

Visum und Einreise

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für eine Einreise nach Madagaskar einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum. Das touristische Visum wird bei Ankunft an allen internationalen Flughäfen ausgestellt.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Eritrea

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Visa, Einreise und Updates

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Eritrea Flag

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Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Ab dem 6. November 2021 wird der Flugverkehr zwischen Madagaskar und Europa wieder aufgenommen werden. Somit werden die Grenzen von Madagaskar für Touristen wieder geöffnet und eine Einreise über die internationalen Flughäfen Antananarivo und Nosy-Be Hell Ville ist grundsätzlich möglich, wenn man aus einem Land, das auf der grünen Liste vermerkt ist, anreist. Die Einreise aus einem auf der roten Liste vermerkten Risikogebiet ist nicht gestattet ist, weder direkt noch über Transitländer. Auf der roten Liste werden die Länder vermerkt, die wöchentlich mehr als 300 Corona-Fälle auf 100.000 Einwohner haben. Da dieser Faktor dynamisch ist, kann sich die Einschätzung und Listung von Deutschland, Österreich und der Schweiz jederzeit ändern. Generell ist die Einreise nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, erlaubt. Bei Ankunft müssen sich Reisende erneut auf eigene Kosten für ca. 25€ am Flughafen testen lassen. Danach besteht eine Quarantänepflicht in einem ausgewiesenen Quarantänehotel mit Anreise in einem zugelassenen Shuttle auf eigene Kosten. Nach Erhalt des Ergebnisses per SMS kann die Quarantäne dann bei negativem Ergebnis beendet werden, dies dauert circa 24-48 Stunden. Ein Fragebogen zur Verfolgung der Reise für den weiteren Madagaskar-Aufenthalt muss vom Reisenden bei Beendigung der Quarantäne ausgefüllt werden. Die PCR-Testpflicht besteht auch bei Inlandsflügen, zudem wird drei Stunden vor Abflug wird ein zusätzlicher, kostenfreier Schnelltest durchgeführt. Die Regeln gelten auch für Geimpfte.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    In Madagaskar ist landesweit ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Eine Fortbewegung mit Überlandbussen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen und Taxen) in der Hauptstadt ist nahezu in vollem Umfang wieder möglich. Geschäfte, Restaurants und Bars sind beschränkt geöffnet, es dürfen sich nicht mehr als 400 Personen in einem Raum befinden.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    Landesweit gilt es eine strikte Maskenpflicht sowohl im öffentlichen Raum, als auch unter freiem Himmel. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften drohen hohe Geldstrafen.

  • Hygiene im Land:

    Die madagassische Regierung hat gemeinsam mit Experten aus der Tourismusindustrie ein Gesundheitsprogramm (PDF) erstellt, welches für alle Akteure im Tourismus verpflichtend ist. Mit diesem Programm wird die Sicherheit und Gesundheit aller Besucher gewährleistet.

Stand: 05.11.2021

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