Sambia2024-01-29T16:08:01+01:00

Sambia

Reisetipps für Sambia

Top 5 Erlebnisse

Durchzogen von Flüssen und Seen gilt Sambia als eines der fruchtbarsten Länder des Kontinents. Als ein echter Geheimtipp beeindruckt die abwechslungsreiche Landschaft mit einigen Highlights:

South Luangwa Nationalpark

Im Geländewagen, mit dem Boot oder zu Fuß auf Pirsch zu Elefant, Nilpferd, Zebra & Co. – ein wahres Gefühl von Freiheit! Der Nationalpark gehört mit seinen 60 Tier- und 400 Vogelarten zu den artenreichsten Naturregionen in Afrika. Die Landschaft ist geprägt vom Luangwa Fluss und seinen zahlreichen Seitenarmen.

Kafue Nationalpark

Der größte und zugleich älteste Nationalpark besticht mit seiner unbeschreiblichen Weite und unberührten Feuchtgebieten. Hier fühlen sich insbesondere Impalas, Zebras, Gnus und Antilopen wohl. Aber auch nach Löwen, Leoparden und einer der letzten Wildhund-Populationen sollte man auf Safari Ausschau halten.

Lower Zambezi Nationalpark

Ein noch relativ junger Nationalpark mit ungezähmter Schönheit. Am Nordufer des mächtigen Sambesi Flusses gelegen und umringt von Bergen, erstreckt sich der Nationalpark über zwei durch Waldsavanne geprägte Ökoregionen. Zu Hause sind hier u.a. Löwen, Elefanten, Büffel, Antilopen, Krokodile und Flusspferde.

Viktoriafälle

Die beeindruckenden Viktoriafälle (Weltnaturerbe) sind Teil des Mosi-oa-Tunya Nationalpark. 140m stürzt das Wasser hier den Sambesi in die Tiefe, der dadurch aufsteigende Sprühnebel versetzt Besucher ins Staunen und versorgt die umliegende Natur mit Feuchtigkeit.

Kultur

Sambia ist nicht nur reich an Wildtieren, auch die 72 Bevölkerungsgruppen und 43 Sprachen bilden ein wahres Mosaik an Kulturen. Fern des Massentourismus kann man hier den Menschen auf Augenhöhe begegnen und einen authentischen Einblick in ihr Leben erhalten.

Touristische Infrastruktur

Die Hauptstadt Lusaka ist Ausgangs- und Endpunkt aller internationaler Flugverbindungen. Kleine Flughäfen, wie Livingstone bei den Victoriafällen oder Mfuwe beim South Luangwa Nationalpark, bedienen die wichtigsten Inlandsstrecken. Für afrikanische Verhältnisse verfügt Sambia über ein relativ gut ausgebautes Straßennetz mit insgesamt 37.000km. Nur die wichtigsten Verbindungsstraßen sind geteert, meist fährt man daher auf unbefestigten Straßen.

In den touristisch ausgebauten Regionen findet man zwar Unterkünfte in unterschiedlichen Kategorien, aber in limitierter Anzahl, da der Tourismus im Land noch im Ausbau ist.

Klima und Reisezeit

Sambia ist von einem tropischen Klima geprägt, welches von drei Jahreszeiten bestimmt wird: eine kühle Trockenzeit (Mai-September), eine heiße Trockenzeit (Oktober-November) und eine heiße Regenzeit (Dezember-April).

Während der kühlen Trockenzeit erreichen die Temperaturen durchschnittlich 15°C bis 27°C tagsüber. In der heißen Trockenzeit steigt das Thermometer auf 24°C bis 32°C. Die heiße Regenzeit mit teilweise tropischen Stürmen ist mit 27°C bis 38°C recht schwül. Dennoch ist auch die Regenzeit stellenweise sonnig. Unabhängig von der Jahreszeit, können die Temperaturen auch zwischen den Regionen und Höhenlagen schwanken.

Die beste Reisezeit für Sambia liegt in den Wintermonaten zwischen Mai und Oktober, denn die Temperaturen sind angenehm, es ist trocken und die Landschaft ist grün. Für eine ideale Tierbeobachtung eignet sich August bis Oktober.

Visum und Einreise

Deutsche und Österreichische Staatsangehörige können seit 2023 unabhängig vom Reisezweck visumfrei nach Sambia einreisen. Bei Einreise muss ein gültiges Rückflugticket, sowie Nachweis einer ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Sambia mitgeführt werden. Für die ersten 30 Tage des Aufenthalts wird bei Einreise kostenfrei ein Stempel im Reisepass ausgestellt. Dieser kann vor Ort für Touristen oder Besucher max. zwei Mal für jeweils 30 Tage kostenfrei verlängert werden. Alle Reisedokumente müssen über die Reise hinaus noch mindestens sechs Monate gültig sein und über mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke verfügen.

Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Bitte beachten Sie stets die Visabestimmungen und die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes / Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten / Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Eindrücke aus Sambia

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Allgemeine Updates

Auswärtiges Amt ➝

Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten ➝

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ➝

Informationen des Fremdenverkehrsamts ➝

Länderinformationen

Aktuelle Erreichbarkeit

  • Hinweis zur Einreise:

    Die Grenzen von Sambia sind für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz geöffnet. Reisende aus Hochrisikogebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind derzeit keine Hochrisikogebiete. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen sowie über die Landesgrenzen möglich. Voraussetzung für die Einreise für Touristen über 5 Jahre ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen. Passagiere mit mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich auf eigene Kosten in einer staatlichen Einrichtung in Quarantäne begeben. Für die Ausreise aus Sambia ist ein weiterer PCR-Test durch ein bei „Trusted-Travel“ akkreditiertes Labors notwendig.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht seit dem 08. November 2020 die Pflicht, sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen können sich die Reiserückkehrer Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden.

ACHTUNG: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits bei Einreise einen ärztlichen Nachweis oder ein negatives Testergebnis bei sich tragen und diesen bei Aufforderung der zuständigen Behörden vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Darüber hinaus ist das negative Testergebnis auch vor Antritt der Rückreise dem entsprechenden Beförderer vorzulegen. Sollte es den Einreisenden aus etwaigen Gründen in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet nicht möglich sein, sich vor Abreise testen zu lassen, können die entsprechenden Beförderer vor Abreise einen Schnelltest durchführen und bei Negativergebnis die Beförderung vornehmen. Der Beförderer darf den Test maximal 12 Stunden vor Abreise durchführen. Dieser Test muss den Anforderungen des RKI entsprechen: https://www.rki.de/tests ➝

  • Hinweise zur Rückreise:

    Seit dem 01. August 2021 müssen alle Reisenden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von dem Land aus dem sie kommen und dem genutzten Verkehrsmittel, einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, vorweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der PoC-Test 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland ihre Einreise unter dem Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de ➝ anmelden und den Nachweis über die entsprechende Anmeldung mit sich führen. Bei Aufenthalt in einem vom RKI➝ eingestuften Hochrisikogebiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die umgangen werden kann, wenn ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Nachweis einer Genesung, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate her ist, übermittelt wurde. Nicht geimpfte oder nicht kürzlich genesene Reiserückkehrer können sich nach frühestens fünf Tagen einem Covid-19 Test unterziehen. Mit einem anschließenden Negativergebnis kann die Quarantänepflicht frühzeitig beendet werden. Bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen Reisende sowohl einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vor Einreise vorzeigen als sich auch in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit auf Verkürzung begeben.

    Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen vor Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder PoC-Test, einen Nachweis einer vollständigen Impfung, wie das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), oder einen Nachweis einer Genesung von einer Infektion vorweisen. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden und eine PoC-Test 48 Stunden alt sein. Seit dem 15. Januar 2021 ist es für alle Einreisende zusätzlich verpflichtend, sich vor Einreise nach Österreich hier ➝ („Pre-Travel-Clearance“) elektronisch zu registrieren. Bei Einreise aus als sicher eingestuften Ländern kann mit einem der oben genannten Nachweise die Quarantäne vollständig umgangen werden. Die Nachweise können auch 24 Stunden nach Einreise nachgereicht werden, sofern kein Hotelaufenthalt bevorsteht. Für geimpfte Einreisende aus nicht als sicher eingestuften Ländern und Virusvariantengebieten gilt ebenfalls keine Quarantäne- oder Testpflicht. Nicht-geimpfte müssen jedoch vor der Einreise einen negativen Test oder einen Nachweis einer Genesung vorweisen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach frühestens nach 5 Tagen durch Testen verkürzt werden.

    Alle auf dem Luftweg einreisenden Personen sowie Transitpassagiere müssen vor oder während der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular auf www.swissplf.admin.ch ausfüllen und den generierten QR-Code mit sich führen. Für auf dem Luftweg Einreisende über 16 Jahre, die nicht geimpft sind oder nicht in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, besteht eine Testpflicht. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein und ein PoC-Test nicht älter als 48 Stunden. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Virusvariantengebiete besteht ebenfalls eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht und ein PCR-Test muss vorliegen. Zudem müssen sich diese Personen bis spätestens 2 Tage nach Einreise bei ihrer entsprechenden kantonalen Behörde melden. Die Quarantäne kann nach 7 Tagen durch Testen verkürzt werden. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für geimpfte Personen, die ein Zertifikat vorweisen können, wie das EU Digital Covid Certificate oder ein Schweizer Covid-Zertifikat.

Covid-19

Corona Vorsorgemaßnahmen

  • Beschränkungen im Land:

    Es gilt in allen öffentlichen Einrichtungen einen Mindestabstand von 1,5m zu wahren. Darüber hinaus gelten keine Beschränkungen im Land.

  • Mund- und Nasen-Schutz:

    In Sambia gilt landesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren ist geboten.

  • Hygiene im Land:

    Die sambische Regierung hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und dem Zambia National Public Health Institute das Projekt „Zambia COVID-19 Emergency Response and Health Systems Preparedness“ (PDF) ins Leben gerufen. Dieses entspricht den weltweit geltenden Hygienestandards.

Stand: 05.10.2021

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